Gasprüfung

Sehr gerne überprüfe ich bei Ihrem Wohnwagen/Wohnmobil die Gasanlage. Sollten Sie einen Standwagen haben, komme ich auch sehr gerne zu Ihnen auf den Platz und führe die Gasprüfung vor Ort durch. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit mir.

Antworten auf viele Fragen:

Wer darf in Österreich an ihrer Gasanlage Arbeiten (Installation, Reparaturen und Servicearbeiten an Gasgeräten) durchführen?

Das Gasgewerbe ist in Österreich gewerberechtlich nicht umsonst ein streng geregeltes Sicherheitsgewerbe. Aufgrund der erforderlichen Fachkenntnis dürfen daher sämtliche Servicearbeiten und Reparaturen im Gasbereich generell nur von zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden.

Leider gibt es noch immer Betriebe, die ohne eine entsprechende gewerberechtliche Zulassung solche Service- und Reparaturarbeiten durchführen, was vor allem bei unsachgemäßen Arbeiten schnell (lebens-)gefährlich werden kann.

Wie oft muss man eine Gasprüfung beim Wohnwagen/Wohnmobil machen?

In der Regel noch vor Neukauf eines Wohnwagens oder Wohnmobils. Anschließend sollte der Check im regelmäßigen Abstand von zwei Jahren erfolgen. Darüber hinaus ist eine Gasprüfung notwendig, wenn Sie vorhandene Gasgeräte wie Herd oder Heizung austauschen, reparieren oder neu einbauen.

Was passiert bei einer Gasüberprüfung?
  • Die Gasanlage wird auf Richtigkeit und Vollständigkeit des Erstbefundes überprüft.
  • Der Flaschenaufstellraum wird auf Kennzeichnung (Betriebsdruck), Flaschenaufstellung (Halterung), Be- und Entlüftung (keine Zündquelle) kontrolliert.
  • Der Druckregler wird auf Funktion geprüft (nicht älter als 10 Jahre).
  • Die Rohrleitungen werden auf Befestigung und Zustand (Korrosion) geprüft.
  • Die Schlauchleitungen werden auf Zustand geprüft (nicht älter als 10 Jahre).
  • Bei allen Gasgeräten wird die Abgasführung auf Anschluss, Festigkeit und freien Querschnitt auf der gesamten Länge geprüft.
  • Die Absperrhähne im Wohnwagen/Wohnmobil werden geöffnet.
  • Die Anlage wird mit einem Prüfgerät (z. B. Handpumpe) auf 150 mbar aufgepumpt.
  • Der Druck muss nach einer Wartezeit von 5 Minuten für den Temperaturausgleich anschließend 10 Minuten unverändert halten.
  • Die Verbrennungsluftzuführung wird auf freie Querschnitte kontrolliert (Warnhinweise).
  • Alle Gasgeräte (Kühlschrank, Kocher, Heizung, Boiler, usw.) werden einer Brenn- und Funktionsprüfung unterzogen (inklusive Kontrolle der Zündsicherung).
  • Sollte ein Flüssiggastank im Fahrzeug eingebaut sein, so ist dieser auf Befestigung, Korrosion und auf Dichtheit der Anschlüsse zu prüfen.
  • Ein Prüfbuch muss vorhanden sein.

Wenn alle Punkte in Ordnung sind, wird ein Prüfbefund ausgestellt und eine Prüfplakette angebracht. Wir empfehlen die Überprüfung im Sinne Ihrer eigenen Sicherheit alle zwei Jahre durchführen zu lassen.

Was wird bei der Gasprüfung benötigt?

Bei Campinggasüberprüfungen G107 ist zwingend der Zulassungsschein des Campingfahrzeugs und die Bescheinigung der Erstabnahme (Erstbescheinigung nach G107) der Gasanlage vorzulegen! Dies dient der Identitätsprüfung, ob es sich um das entsprechende Fahrzeug mit Gasanlage handelt und ist für eine Überprüfung erforderlich.

Die Fakten zur Gasprüfung:

ÖNORM EN 1949

Seit 2002 gibt es die EN 1949, eine Europäische Norm, welche die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen festlegt. Sie wurde daraufhin von den EU-Staaten in nationales Recht umgewandelt und gilt seit 2006 auch in Österreich.

Prüfrichtlinie G 107

Im Dezember 2006 wurde von der ÖVGW (Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach) in Zusammenarbeit mit der Flüssiggaswirtschaft und dem Verband der Österreichischen Caravanhändler sowie im Zusammenwirken von Landesregierung und Ministerium eine entsprechende Prüfrichtlinie (G 107) zur Umsetzung dieser neuen Bestimmungen erlassen. Diese Prüfrichtlinie G 107 regelt den Betrieb, die Wartung und die Überprüfung von Gasanlagen in Campingfahrzeugen mit einem Betriebsdruck bis maximal 50 mbar.

Es gibt zur Zeit noch keine Durchführungsverordnung des Verkehrsministeriums. Das bedeutet, dass im Moment bei der §57a Überprüfung eine Gasprüfung nicht zwingend erforderlich ist. Weil aber die ÖNORM EN 1949 eine gültige Euro-Norm ist, kann die Prüfwerkstätte eine Gasprüfung sehr wohl verlangen.